24-Stunden-Telefon: 0 22 53 / 79 26

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg meistens aus Holz. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich. Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und es können so oft mehrere Verstorbene zeitlich versetzt in einem Wahlgrab beigesetzt werden, wobei mancherorts nachträglich auch Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden können. Gewöhnlich ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein. Hier ist es wieder abhängig von der Friedhofsordnung ob Särge in Doppelgräbern nebeneinander oder übereinander platziert werden können, bei letzterem spricht man von sogenannten Tiefgräbern. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich.

Dekoration einer Erdbestattung

Dekoration einer Erdbestattung

Dekoration einer Erdbestattung

Anonyme Erdbestattung

Wie bei der Erdbestattung, werden die Verstorbenen in einem Sarg beigesetzt. Die Grabstelle erhält aber keinen Grabstein und kann nicht bepflanzt werden. Normalerweise wird die Grabstelle nach der Beisetzung mit Rasen bepflanzt und vom jeweiligen Träger gepflegt. Eine Teilnahme der Angehörigen bei der Beisetzung ist meist nicht möglich. Auf manchen Friedhöfen wird dies jedoch gestattet.